Auch im Großraum München wird weiter eingebrochen. Das sollten Sie beachten, wenn Sie beraubt wurden
Pflichten für Beraubte. Das ist nach einem Einbruch zu tun Ein Einbruch ist ärgerlich und unangenehm. Gut, wenn wenigstens eine Versicherung den entstandenen Schaden ersetzen kann. Die Hausratpolice kann sich hier als wertvoll erweisen. Allerdings haben Versicherte im Ernstfall auch Pflichten. Eine Hausratsversicherung schließt Schäden bei einem Einbruch ein. Um möglichst zügig ihr Geld zu bekommen, müssen Einbruchsopfer allerdings ein paar Regeln beachten, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. So müssen sie den Einbruchdiebstahl unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer melden. Auch müssen sie den Schaden so gering wie möglich halten, das heißt zum Beispiel: Kreditkarten sollte man sofort sperren. Nach einem Einbruch sollten Betroffene eine Stehlgutliste erstellen. (Foto: dpa) Außerdem muss für Polizei und Versicherer umgehend eine Liste über die gestohlenen oder beschädigten Gegenstände angefertigt werden, die sogenannte Stehlgutliste. Dabei ist der Neuwert des Diebesgutes anzugeben und die Beute wie Uhr, Laptop oder Fernseher detailliert zu beschreiben. Gut ist es, wenn der wertvolle Hausrat zum Beispiel über Fotos und Einkaufsbelege gut dokumentiert werden kann. Diese Unterlagen können dem Versicherer im Schadensfall vorgelegt werden.

Damit das bei einem Einbruch gestohlene Wohnungseigentum über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss der "Tatort" bestimmte Bedingungen erfüllen. So muss sich der Einbrecher mit einem Werkzeug (Brechstange, Dietrich) Zugang verschafft haben. Auch wenn der Dieb mit Hilfe eines vorher entwendeten Wohnungs- oder Hausschlüssels einbrechen konnte, muss die Hausratversicherung das gestohlene Eigentum ersetzen. Kein Versicherungsschutz besteht allerdings, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet werden konnte. Wichtig zu beachten: Die Stehlgutliste muss auf jeden Fall beim Versicherer eingereicht werden - niemand kann ohne weiteres erwarten, dass er an diese Abgabepflicht erinnert wird. Wer diese Pflichten nicht erfüllt, läuft Gefahr, auf einem Teil seines Schadens sitzen zu bleiben. Denn der Versicherer kann seine Leistung dann kürzen. Durch den Abschluss einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Wenn die Diebe Bücher, Teppiche, Geschirr oder sogar das Futter für die Haustiere mitgenommen haben, gibt es vom Versicherer Ersatz.
Mitversichert sind auch Gegenstände aus Garage oder Keller, also etwa Rasenmäher oder Werkzeuge, wenn sie zur Beute zählen. Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann (Wiederbeschaffungspreis). Das muss nicht der Kaufpreis sein. Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster. Darüber hinaus wird eine Wertminderung für beschädigte, aber noch uneingeschränkt nutzbare Gegenstände bezahlt. Quelle: n-tv.de , awi/dpa